Staatlicher Zuschuss für ergonomische Büromöbel
Ergonomische Büromöbel, wie höhenverstellbare Schreibtische bzw. Tischgestelle und individuell einstellbare Bürodrehstühle lassen sich durch Sozialversicherungsträger bezuschussen.
Jeder hat das Recht auf Leistungen, die die Teilnahme am Berufsleben ermöglichen und auf Dauer gewährleisten.
- Sozialversicherungsträger
- Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zuschüsse
- passende Büromöbel
- Antragsformular des Rehabilitationsträgers
- Checkliste
- Alternativen
Welche Sozialversicherungsträger kommen für eine Kostenübernahme in Frage?
Die Kostenübernahme kann bei verschiedenen Trägern beantragt werden. Alle Träger verfügen über eine eigene Beratungsstelle, die bei der Ermittlung der Zuständigkeit hilft.
Deutsche Rentenversicherung DRV (ehemals BfA)
Agentur für Arbeit
Berufsgenossenschaft
Integrationsamt oder Landeswohlfahrtverbände
Welche Sozialversicherungsträger kommen für eine Kostenübernahme in Frage
Die Kostenübernahme kann bei verschiedenen Trägern beantragt werden. Alle Träger verfügen über eine eigene Beratungsstelle, die bei der Ermittlung der Zuständigkeit hilft.
Deutsche Rentenversicherung DRV (ehemals BfA)
Agentur für Arbeit
Berufsgenossenschaft
Integrationsamt oder Landeswohlfahrtverbände
Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch erfüllt sein?
Für eine Förderung berechtigt ist im Grunde jeder Arbeitnehmer, der einen Großteil seiner Tätigkeit im Sitzen ausführt. Unabhängig von den Trägern müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit ergonomischer Arbeitsmittel, zur weiteren Ausführung der beruflichen Tätigkeit
- ein ärztliches Attest, welches belegt, dass ein chronisch, körperliches Leiden durch die Nutzung von ergonomischen Büromöbel gelindert wird
- ein ärztliches Attest über den Ausgleich einer körperlichen Behinderung oder nach einer Rehabilitation
oder
oder
- grundsätzlich zum Erhalt oder zur Widereingliederung in die Arbeitsfähigkeit bzw. in das Arbeitsverhältniss
- Die Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben
- in den letzten 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Tätigkeit ausgeübt
- bereits verminderte Erwerbsfähigkeit oder dieses in absehbarer Zeit zu erwarten ist und Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben
oder
oder
Wichtig: die Deutsche Rentenversicherung bezuschusst ausschließlich Bürostühle
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten, wenn Sie weniger als 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Nach einem Arbeits-, oder Wegeunfall, sowie Berufserkrankungen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.
Beamte und Studenten können sich ebenfalls an das zuständige Integrationsamt bzw. an Landeswohlfahrtverbände wenden. Diese Sozialträger übernehmen auch weitere Sonderfälle.
Welche Büromöbel werden gefördert?
Eine genaue Definition von bezuschussten Arbeitsmitteln gibt es nicht. Theoretisch können alle gesundheitsfördernden Büromöbel bezuschusst werden. Darunter fallen zum Beispiel ergonomische Büromöbel, sowie höhenverstellbare Schreibtische oder Tischgestelle.
Bei der Art der Büromöbel kommt es immer ganz auf Ihr persönliches Leiden an, gerne beraten wir Sie hierbei.
Höhenverstellbare Schreibtische und Tischgestelle
Unser Körper ist nicht dazu ausgelegt, den ganzen Tag in der gleichen Position zu sitzen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Position während der Arbeit zu verändern.
Dadurch bleibt Ihr Körper ständig in Bewegung und Ihre Muskeln und Sehnen aktiv. Ein Sitz-, Stehschreibtisch fördert nicht nur Ihre Gesundheit nachhaltig, sondern lindert auch Leiden, wie Rückenbeschwerden oder Nackenbeschwerden. Aber auch Bandscheibenvorfällen oder ständiger Migräne kann dadurch vorgebeugt werden.
Zudem verringert er die Müdigkeit und steigert gleichzeitig die Produktivität und Effizienz, da der Körper durch regelmäßige Bewegung besser durchblutet wird.
- höhenverstellbares Schreibtischgestell
- Memoryfunktion & Kollisionsschutz
- zwei Motoren
- robustes Stahlgestell
- drei Farben
- T-Fußgestell
- 2-/3-teilige Teleskopbeine
- leichte Montage
- höhenverstellbares Schreibtischgestell
- Höhe stufenlos 61-127 cm
- geeignet für große Personen
- stabiles T-Fuß Stahlgestell
- langlebiger Spindelmotor
- 4 Farben
- inkl. Sanftanlauf/-stopp
- Kollisionsschutz
- 3-teilige Teleskopbeine
- Tischgestell
- Höhe stufenlos 62,5-127,5 cm
- Breite in 111, 151 o. 171 cm
- Memoryfunktion
- sanfter Anlauf & Stopp
- Kollisionsschutz
- zwei Elektromotoren
- T-Fuß Stahlgestell
- 3-teilige Teleskopbeine
- geeignet für Rollcontainer
- Tischplatte optional
Ergonomische Bürostühle
Ein ergonomischer Bürostuhl ermöglicht eine individuelle Einstellung an den eigenen Körper, sodass er während dem Sitzen möglichst wenig belastet wird.Zusätzlich ermöglicht ein ergonomischer Bürostuhl Bewegung auch während dem Sitzen. Dabei wird vor allem die Wirbelsäule entlastet und der Körper weniger schnell ermüdet. Er ermöglicht ein bewegtes Sitzen und bietet einen maximalen Bewegungsspielraum.
Zusätzliche Features wie Armlehnen oder Kopf- und Nackenstützen unterstützen außerdem den Schulter- und Nackenbereich und lindern Kopfschmerzen oder Verspannungen.
- ergonomischer Bürostuhl
- mit Lumbalstütze
- hochbewegliches 3D-Sitzwerk
- individuell anpassbar
- höhenverstellbare Rückenlehne und Armlehnen
- Sitztiefenverstellung
- bis zu 5 Jahre Herstellergarantie
- ergonomischer Bürostuhl
- Sitzfläche Maße (B x T): 49 x 47 cm
- hochbewegliches 3D-Sitzwerk
- individuell anpassbar
- höhenverstellbare Rückenlehne und Armlehnen
- Sitztiefenverstellung
- bis zu 5 Jahre Herstellergarantie
Antragsformular des entsprechenden Rehabilitationsträgers
Berufliche Rehabilitation -Teilhabe am Arbeitsleben
Kostenübernahme für Hilfsmittel
- Leistungen zur Schaffung neuer und behinderungsgerechter Einrichtungen und Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Schwerbehinderung
- Zuschüsse zu Gebühren bei der Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Schwerbehinderung
Checkliste für einen Antrag
Ein entsprechendes ärztliches Attest
Kostenvoranschlag des qualifizierten Fachhändlers Ergobasis
Ausführliche Beschreibung der beruflichen Tätigkeit und wie oft Sie am Tag sitzend und stehend arbeiten
Antragsformular des entsprechenden Rahabilationsträgers
Alternativen der finanziellen Unterstützung für ergonomische Büromöbel
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber muss die Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleisten. Aber selbst unter Vorlage eines ärztlichen Attests ist der Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, einen in der Höhe verstellbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
Das ist, laut Gesetz, bereits mit einem höhenverstellbaren Bürostuhl erfüllt. Allerdings investieren bereits viele Firmen in Mittel, die krankheitsbedingte Betriebsausfälle minimieren. Daher lohnt es sich, die Realisierung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzes unter der Berücksichtigung des finanziellen Rahmens beim Arbeitgeber anzustoßen.
Möglichkeit für Selbstständige
Selbstständige haben die Möglichkeit, ergonomische Büromöbel von der Steuer abzusetzen. Dafür müssen Sie lediglich in der Steuererklärung unter Werbekosten (Anlage N) angeben und bestenfalls die Rechnung anhängen.
Dabei ist zu beachten, dass die Kosten nur im Wert von bis zu 800 € (ohne Mehrwertsteuer) sofort geltend gemacht werden. Teurere Möbel müssen über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesetzt werden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die geförderten Arbeitsmittel nur für die Arbeit genutzt werden. Problematisch ist die Genehmigung häufig dann, wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht, da das Finanzamt dann von einer überwiegend privaten Nutzung ausgeht.
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Website nach dem aktuellen Kenntnisstand vom 30.12.2022 erstellt wurden.